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Aktuelles
Tarifwechsel bei einer privaten Krankenversicherung,die Gesundheitsreform und der Leistungskatalog

   
   
   
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Private Krankenversicherung

Während früher dem Zirkel der Privatversicherer oft ein etwas konservativer Beigeschmack anhaftete, soll sich dies nun nach dem Willen der Karlsruher Richter ändern. Zentrale Aussage: Der neue Basistarif ist rechtens! Somit kommen bessere Gesundheitsleistungen nicht mehr nur gesunden Gutverdienern zugute.

Im Standardtarif sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung bereits wesentlich höher als im Basistarif, der nur die notwendigste Absicherung, vergleichbar zur gesetzlichen Krankenversicherung, bietet. Im Komforttarif jedoch bleiben keine Wünsche mehr offen. Wer über diesen Tarif versichert ist, hat bei Klinikaufenthalt sogar Anspruch auf ein Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. In der privaten Krankenversicherung werden die Leistungen für Heilpraktiker ebenso übernommen wie für eine wesentlich höhere Anzahl an Sitzungen einer Psychotherapie. Im Komforttarif ist die Anzahl der Sitzungen sogar unbegrenzt. Auch Heilmittel und Hilfsmittel werden übernommen.

 

Tarifwechsel
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können von der Versicherung bei entsprechend gestiegenen Kosten erhöht werden. Der Versicherte hat somit eine höhere Folgeprämie zu zahlen. Gleichzeitig gibt es aber immer wieder auch neue, attraktive Tarife, zu denen sich ein Wechsel lohnen könnte.

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Seit 1977 gab es genau 12 Gesundheitsreformen. 'Mehr Eigenverantwortung' lautete stets die Devise – und wurde seither zum Synonym für Zuzahlung und Leistungskürzungen. Eine immer älter werdende Gesellschaft sowie das Prinzip des Umlageverfahrens der GKV stellen dabei das größte Problem dar. Die private Krankenversicherung bildet Rücklagen, um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken.

Es besteht durchaus ein Unterschied für ein versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ob die 15,5% Beitrag sich aus einem Gehalt von 2.000 oder aus einem Gehalt von 20.000 € errechnen. Im ersten Fall würde ein Beitrag in Höhe von 300 € als Beitrag fällig, im zweiten Fall ein Beitrag von 3.000 €. Dies wäre eine mehr als ungerechte Verteilung. Aus diesem Grund wurde die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Der fällige Höchstbeitrag darf sich also nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 € monatlich errechnen, das heißt, der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 558 €.

 

Gesundheitsreformgesetz
Das Gesundheitsreformgesetz enthält immer die aktuellen Bestimmungen und Gesetzesänderungen zu den aktuellen Reformen. Alte Reformen, deren Bestandteile nicht mehr gültig sind, müssen entnommen werden und durch das neue Gesundheitsreformgesetz ersetzt werden.

Leistungskatalog
In Bezug auf die Krankenversicherung stellt jede private Versicherungsgesellschaft,
aber auch jede gesetzliche Krankenkasse einen Leistungskatalog zur Verfügung. Dieser enthält sämtliche Leistungen, die von der Krankenversicherung übernommen werden.

 

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