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Aktuelles
Tarifwechsel bei einer privaten
Krankenversicherung,die
Gesundheitsreform und der
Leistungskatalog |
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Private
Krankenversicherung
Während früher dem Zirkel der
Privatversicherer oft ein etwas konservativer
Beigeschmack anhaftete, soll sich dies nun nach dem
Willen der Karlsruher Richter ändern. Zentrale Aussage:
Der neue Basistarif ist rechtens! Somit kommen bessere
Gesundheitsleistungen nicht mehr nur gesunden
Gutverdienern zugute.
Im Standardtarif sind die
Leistungen der privaten Krankenversicherung bereits
wesentlich höher als im Basistarif, der nur die
notwendigste Absicherung, vergleichbar zur gesetzlichen
Krankenversicherung, bietet. Im Komforttarif jedoch
bleiben keine Wünsche mehr offen. Wer über diesen Tarif
versichert ist, hat bei Klinikaufenthalt sogar Anspruch
auf ein Einzelzimmer und die Behandlung durch den
Chefarzt. In der privaten Krankenversicherung werden die
Leistungen für Heilpraktiker ebenso übernommen wie für
eine wesentlich höhere Anzahl an Sitzungen einer
Psychotherapie. Im Komforttarif ist die Anzahl der
Sitzungen sogar unbegrenzt. Auch Heilmittel und
Hilfsmittel werden übernommen.
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Tarifwechsel
Die Beiträge
zur privaten Krankenversicherung können von
der Versicherung bei entsprechend
gestiegenen Kosten erhöht werden. Der
Versicherte hat somit eine höhere
Folgeprämie zu zahlen. Gleichzeitig gibt es
aber immer wieder auch neue, attraktive
Tarife, zu denen sich ein Wechsel lohnen
könnte.
Seit 1977 gab es
genau 12 Gesundheitsreformen. 'Mehr
Eigenverantwortung' lautete stets die
Devise – und wurde seither zum Synonym
für Zuzahlung und Leistungskürzungen.
Eine immer älter werdende Gesellschaft
sowie das Prinzip des Umlageverfahrens
der GKV stellen dabei das größte Problem
dar. Die private Krankenversicherung
bildet Rücklagen, um dem demographischen
Wandel entgegenzuwirken.
Es besteht durchaus
ein Unterschied für ein versichertes
Mitglied der gesetzlichen
Krankenversicherung, ob die 15,5%
Beitrag sich aus einem Gehalt von 2.000
oder aus einem Gehalt von 20.000 €
errechnen. Im ersten Fall würde ein
Beitrag in Höhe von 300 € als Beitrag
fällig, im zweiten Fall ein Beitrag von
3.000 €. Dies wäre eine mehr als
ungerechte Verteilung. Aus diesem Grund
wurde die Beitragsbemessungsgrenze
eingeführt. Der fällige Höchstbeitrag
darf sich also nur bis zur
Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 €
monatlich errechnen, das heißt, der
Höchstbeitrag für die gesetzliche
Krankenversicherung liegt bei 558 €.
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Gesundheitsreformgesetz
Das
Gesundheitsreformgesetz enthält immer die
aktuellen Bestimmungen und
Gesetzesänderungen zu den aktuellen
Reformen. Alte Reformen, deren Bestandteile
nicht mehr gültig sind, müssen entnommen
werden und durch das neue
Gesundheitsreformgesetz ersetzt werden.
Leistungskatalog
In Bezug auf die
Krankenversicherung stellt jede private
Versicherungsgesellschaft,
aber auch jede gesetzliche Krankenkasse
einen Leistungskatalog zur Verfügung. Dieser
enthält sämtliche Leistungen, die von der
Krankenversicherung übernommen werden.
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